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Kanzlei








Die Büchs Rechtsanwaltskanzlei (geleitet von Rechtsanwältin Anke Büchs, Fachanwältin für Familienrecht *) beschäftigt sich seit 12 Jahren intensiv mit dem Familienrecht.
Als eine der ersten Kanzleien in Deutschland überhaupt etablierte Rechtsanwältin Büchs die Scheidung per Internet und kann auf eine hohe Anzahl zufriedener Mandanten zurückblicken. Diese Tradition verpflichtet und ist Ansporn für die Zukunft zugleich.

Die Philosophie

Unser Anspruch als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Familierecht ist es, unsere Mandanten rechtlich wie menschlich schnell, einfühlsam und kompetent zu beraten, zu unterstützen und zu vertreten. Wir sind als Scheidungsexperten für unsere Mandanten da, wenn sie uns brauchen.
Wir denken und handeln darauf hin, einvernehmliche und außergerichtliche Lösungsmöglichkeiten zu finden. Unser Ziel ist es, für unsere Mandanten dauerhafte und tragfähige Lösungen für die Zukunft zu schaffen. Dazu gehört auch - wenn es erforderlich ist - eine eloquente und zielgerichtete Prozessführung im Interesse unserer Mandanten. Wir versuchen stets, das Interesse unseres Mandanten bestmöglich und kostengünstig in allen Themen rund um ein Scheidungsverfahren durchzusetzen.

Fachanwalt für Familienrecht:

Die örtlichen Anwaltskammern verleihen den Titel eines "Fachanwalts".
Für die Verleihung dieser Berufsbezeichnung sind besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen in diesem Rechtsgebiet nachzuweisen. Diese liegen deutlich über denen eines nicht in diesem Rechtsgebiet besonders ausgebildeten Rechtsanwaltes.
Das theoretische Wissen ist sehr breit gefächert und beinhaltet neben dem Familienrecht intensive Kenntnisse anderer Rechtsgebiete, wie Europarecht bei Auslandsscheidungen, Erbrecht, Steuerrecht u.s.w.
Diese Kenntnisse werden durch einen zeitintensiven Lehrgang erworben und durch die erfolgreiche Teilnahme an Klausuren nachgewiesen.
Um die Zusatzqualifikation Fachanwalt für Familienrecht zu erwerben, muss der Rechtsanwalt mehrere Jahre zugelassen - darf also kein Berufsanfänger sein - und eine hohe Anzahl von Fällen im Familienrecht bearbeitet haben. Weiterhin ist der Fachanwalt für Familienrecht dazu verpflichtet, sich jährlich intensiv fortzubilden.

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