Navigation Ablauf Scheidung Kosten Scheidung Tipps Formular Scheidung Startseiten Tool Startseite Kanzlei Ablauf Scheidung Kosten Scheidung Formular Scheidung Tipps Scheidung Download Kontakt Impressum



Kosten Scheidung

Kosten Scheidung








Kosten errechnen: Die Gebühren des Anwalts richten sich nach dem Gesetz, dem RVG.
Die Kosten für das Scheidungsverfahren sind genau festgelegt.

Die Anwalts- und Gerichtsgebühren berechnen sich im Scheidungsverfahren grundsätzlich nach dem zusammengerechneten, jeweils dreifachen monatlichen Nettoeinkommen der Eheleute zuzüglich des Streitwertes für den Versorgungsausgleich.

Die Gebühren sind bundeseinheitlich festgelegt. Wir sorgen für Ihre günstige Scheidung, kontaktieren Sie uns. Wir werden Ihnen die individuellen Kosten für Ihr Scheidungsverfahren gerne nennen.

Anmerkung:

Bis zu einem Streitwert von 5.000,-€ kommt i.d.R. die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe in Betracht, bei mehreren Kindern und/oder hohen Schulden evtl. auch bei einem höheren Streitwert. Bitte fragen Sie in diesen Fällen bei uns in der Kanzlei nach.

Verfahrenskostenhilfe setzt voraus, dass beide Ehegatten nur ein geringes Einkommen bzw. hohe Schulden haben.

Falls Sie Verfahrenskostenhilfe in Anspruch nehmen wollen, werden wir diese für Sie beim Gericht beantragen. Bitte füllen Sie hierzu das Formular ( Verfahrenskostenhilfe) aus und lassen uns dieses zukommen. Alternativ können wir Ihnen gerne ein Exemplar per Post oder Fax zusenden. Falls Sie weitere Informationen benötigen oder Fragen haben, kontaktieren Sie bitte Frau Rechtsanwältin Anke Büchs per Kontaktformular oder per Telefon unter 0221-1394026.

Vollmacht zum download: (Vollmacht)

-> Weiter zu Formular Scheidung

........................................................................................................................................................

Seitenanfang | Impressum